Waagen – Kontor Langner

Wir freuen uns, dass Sie unsere neue Internet-Präsenz besuchen!

Als modernes Unternehmen wollen wir Sie gerne auch online mit allen Informationen rund um unsere Angebote versorgen.

Ein neuartiges Content-Management-System wird es uns ermöglichen, Sie an dieser Stelle stets besonders aktuell auf dem Laufenden zu halten.

Wenn Sie unser Unternehmen noch gar nicht kennen, und erst im Internet von uns erfahren haben: Wir würden uns freuen, von Ihnen zu hören!

Bitte lassen Sie uns Ihre Wünsche und Fragen wissen, gerne beraten wir Sie ausführlich.

Unser Service

Unser Unternehmen steht seit über 53 Jahren für herausragenden Service, Verkauf, Beratung, Import, Export. Unsere besondere Kompetenz liegt im Bereich Wiegen, Schneiden, Kassieren und Fleischbearbeitung. Unsere langjährigen Kunden schätzen an uns besonders Flexibilität und Kompetenz.

Eichvorbereitung

Wartung, Service

Leihgeräte

Import, Export

Beratung, Verkauf

Unsere Produkte

Industrie / Labor / Verarbeitung

Entdecken Sie unsere Waagen und Systeme für die Industrie.

Kassen

Entdecken Sie unsere Kassen für den Handel und die Gastronomie.

Waagen

Entdecken Sie unsere Waagen und Systeme für den Handel.

Gewerbemaschinen / Gastro

Entdecken Sie unsere Gewerbemaschinen für Großküchen und Gastro.

Verbrauchsmaterial & Ersatzteile & Zubehör

Entdecken Sie unsere Verbrauchsmaterial für Waagen, Kassen und Gewerbemaschinen.

Import & Export

Entdecken Sie unsere Ersatzteile für Kassen, Waagen und Gewerbemaschinen.

Unsere Marken

Unsere exklusiv Partnerschaft

Fiskalisierung 2020

Bestens vorbereitet mit Service-, Software und Hardwarelösungen, Ab 1.4.2021 Pflicht

Bereits seit Januar 2020 trat mit dem „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ eine Verschärfung der Einzelaufzeichnungspflicht für elektronische Kassensysteme (GoBD) in Kraft. Lebensmittelverarbeitende Betriebe sehen sich mit einer Fülle neuer Anforderungen konfrontiert und müssen ihre Systeme rechtzeitig aufrüsten – insbesondere im Bereich der erweiterten Datenspeicherung.

Seit dem 01.01.2023 TSE-Pflicht !!!!  Es drohen empfindliche Strafen

Rechtliche Anforderungen der Kassensicherungs­verordnung

  •  Technische Sicherheits­einrichtung (TSE): Zum Schutz vor Mani­pulation müssen Kassensysteme gemäß der Kassen­sicherungs­verordnung über eine technische Sicherheits­einrichtung (TSE) verfügen. Diese musste bis Ende März 2021 in jedes Kassensystem integriert sein. Wichtig: Auch die Nicht­beanstandungs­regelung für Registrier­kassen, die bauart­bedingt nicht mit einer TSE aufgerüstet werden konnten, endet am 31. Dezember 2022.
  •  Belegaus­gabepflicht: Jeder Geschäfts­vorgang muss mit der Ausgabe eines Bons einher­gehen. Hierbei ist es dem Gewerbe­treibenden freigestellt, ob er den Bon in gedruckter oder elektronischer Form aushändigt.
  •  Kassen­nachschau: Im Rahmen der Kassen­sicherungs­verordnung ist das Finanzamt nach § 146b Abs. 1 Satz 1 AO ermächtigt, die „Ordnungs­mäßigkeit der Aufzeichnungen und Buchungen von Kassen­einnahmen und Kassen­ausgaben“ durch unangemeldete Kontrollen zu überprüfen.
  •  Melde­pflicht: Elektronische Kassen und Kassensysteme sind innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme dem Finanzamt zu melden.

 

Leasing & Mietkauf

Mit Leasing investieren Sie bilanzneutral und kostenoptimiert

Investieren Sie in die Zukunft Ihres Unternehmens und bleiben dabei trotzdem finanziell flexibel.

Wir entwickeln passgenaue Lösungen für die Objektfinanzierung und kennen die jeweiligen Herausforderungen unterschiedlicher Branchen.

Für eine Beratung setzen Sie sich bitte telefonisch unter 05522 / 71911 oder über unser Kontaktformular, mit uns in Verbindung.

Unsere Leasing-Lösungen bringen Ihnen entscheidende Vorteile:

Schonung der Liquidität

Planungssicherheit

Bilanzneutral

Sie haben Fragen oder wünschen eine unverbindliche Beratung?